Banken

Spätmittelalterliches & neuzeitliches Bankwesen


Zinsverbot nur für Bargeld, nicht für Wechselgeschäfte
Dem Zinsverbot unterlagen ausschließlich Bargeldgeschäfte, nicht aber Geldwechselgeschäfte. Das führte bereits vor der Renaissance im Spätmittelalter dazu, dass große Bankhäuser an den Warenumschlagplätzen entstanden. Waren wurden fast ausschließlich über Wechsel bezahlt und gehandelt. Die Weitergabe von Wechseln durfte verzinst werden. Ein einträgliches Geschäft für jene Kaufleute, die sich auf den Wechselhandel spezialisiert hatten.

Florierender Handel und reiche Bankiersfamilien
Viele Kaufleute blieben beim Warenhandel. Dank der Möglichkeit, Wechsel ausstellen und mit ihnen auch bezahlen zu können, florierte der Handel. Die Kaufleute, die sich auf den Handel von Wechselpapieren spezialisiert hatten, stiegen schnell zu reichen Bankiersfamilien auf, unter ihnen die berühmten italienischen Medici. Sie waren eine ursprüngliche Kaufmannsfamilie, die sich anschließend ganz aufs Bankgeschäft verlegte und in vielen italienischen Städten Filialen unterhielt, unter anderem in Florenz.